Behandlungsvergütung
Die Vergütung für die Behandlung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Privat
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Kosten meist vollständig oder anteilig.
Gesetzliche Krankenkassen
Auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig. Hierfür ist eine schriftliche Empfehlung Ihres Arztes von Vorteil, die aber nicht in die Budgetierung des Arztes fällt.
Weitere Informationen über die Kostenübernahme ihrer Krankenkasse erhalten Sie unter https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen